Bad Nauheim: „Es gibt keine „gute“ und „schlechte“ Migration. Es kommen immer Menschen“, erklärte das hessische Ärzteparlament am 23. November in Bad Nauheim. Ärztliche Aufgabe sei es, für die Gesundheit aller Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft oder anderer Merkmale zu sorgen. Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen forderten daher Kommunen, Länder und Bund dazu auf, bei jeder Entscheidung die Gesundheit, das Recht auf Teilhabe am sozialen Leben sowie auf Selbstwirksamkeit durch Arbeit für Betroffene des Deutschen Aufenthaltsrechts vorrangig zu berücksichtigen.
Durch anhaltende Unsicherheit des Aufenthalts, Diskriminierungserfahrung im Alltag und Verweigerung sozialer Teilhabe (Arbeitsverbot) seien höchste gesundheitliche Risiken für chronische Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Diabetes mellitus und Depressionen mit Übergang auf die nachfolgende Generation wissenschaftlich belegt, erklärten de Ärztevertreter. Eine anhaltende strukturelle und institutionell bedingte Schädigung von Menschen, denen die o.g. Rechte verweigert werde, gefährde aktuell und zukünftig den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. In der Folge schädige sie auch
die vom Aufenthaltsrecht nicht betroffene Bevölkerung.
Die öffentlich immer wieder behauptete Trennung von Asylgewährung/ Schutzsuche und Arbeitsmigration bzw. Zuwanderung von Fachkräften lasse sich in der Migrationsforschung nicht belegen. „Es geht für die Betroffenen immer um beides“, betonten die Delegierten. Dazu gehöre auch die Information der Entscheidungsträger sowie der Öffentlichkeit über Ursachen und Folgen gesundheitsschädlicher Lebensbedingungen.